Informationspflicht

gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Batteriegesetz (BattG)

Elektro- und Elektronikgeräte („Altgeräte) sowie Altbatterien und –akkus („Batterien“) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Diese besondere Entsorgungspflicht erkennen Sie an folgendem Symbol auf Ihren Batterien oder Ihrem Altgerät:

Altgeräte und Batterien können Sie in einer Recyclingstelle in Ihrer Gemeinde zurückgeben. Zudem können Sie Ihr Altgerät bei Ihrem Servicepartner abgeben, wenn Sie bei uns ein gleichartiges neues Gerät kaufen. Altbatterien können Sie ebenfalls bei Ihrem Servicepartner abgeben oder kostenfrei an uns zurück schicken.